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OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 757/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 102, 174
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 10.11.2003 - 8 U 179/03
Gebrauchtwagenkauf: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über Unfallfreiheit
Der Beklagte durfte somit das Fahrzeug nicht als "unfallfrei" laut Vorbesitzer bezeichnen; er war vielmehr zur Aufklärung über die Mitteilung der D_______ AG ("Unfall") verpflichtet (vgl. zum Umfang der Aufklärungspflicht insoweit OLG Koblenz, VRS 102, 174 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 1064; KG, Urteil vom 11.1.1996 - 12 U 1741/95 - bei Juris Web Nr. KORE 422259600;… Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., Rdnr. 7 zu § 123). - OLG Hamm, 21.01.2013 - 22 U 120/12
Anfechtung eines Kaufvertrages über ein Hausgrundstück wegen arglistiger …
So haben sowohl das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (MDR 2002, 758-759) als auch das OLG Koblenz (VRS 102, 174-177 (2002)) in Fällen, in denen eine unzureichende schriftliche Teilinformation über maßgebliche Umstände gegeben wurde, die Beweislast für die vollständige und richtige Aufklärung beim Verkäufer gesehen. - OLG Koblenz, 20.06.2002 - 5 U 1878/01
Wandelung eines Gebrauchtwagenkaufvertrags
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats, muss der Verkäufer eines Pkw den Käufer über Art und Ausmaß von Unfallschäden jenseits der Bagatellgrenze umfassend aufklären und dabei sein gesamtes Wissen offenbaren (Senatsurteil vom 29. November 2001 - 5 U 757/01 -, VRS 102, 174, 177). - AG Wuppertal, 23.01.2004 - 36 C 616/03 Über Unfallschäden muß der Verkäufer eines Pkw den Käufer umfassend aufklären und dabei sein gesamtes Wissen offenbaren (vgl. etwa OLG Koblenz, Urt. vom 29.11.2001, VRS 102, 174 ff. [OLG Koblenz 29.11.2001 - 5 U 757/01] ).